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Donnerstag, 30. März 2023
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Ganz unverhofft begegnete ich neulich auf Instagram einem Pärli-Bild, das mich staunen liess. Dabu (kl. Bild) von Dabu Fantastic zeigte in seiner Insta-Story ein Kuschel-Bild von sich und einer Frau. Dazu postete der Musiker den Song «Liebi.. weiterlesen
Jegliche Hilfe kam für den Zwergpudel Laura nach dem Angriff eines Listenhundes zu spät. In der Tierklinik konnte man den schwer verletzten Familienhund nur noch von seinem Leiden erlösen. In Oberuzwil werden nun Stimmen laut, die Gemeinde sei ein Hotspot für gefährliche Hunde.
Was als schöner Frühlingsspaziergang begann, endete in einem Horrorszenario für Familie Fend aus Oberuzwil. Claudio Fend und sein kleiner Sohn beschlossen am Sonntagnachmittag, das Frühlingswetter bei einem Spaziergang mit Zwergpudeldame Laura an der frischen Luft zu geniessen. Doch, der idyllischer Ausflug endete für das geliebte vierbeinige Familienmitglied mit dem Tod. Als die drei das Oberstufenzentrum Schützengarten hinter sich liessen, kam es zu einer Begegnung mit einem Listenhund. Die Situation schien erst friedlich. Doch der Vierbeiner konnte sich irgendwie aus seinem Halsband befreien und fiel über die wehrlose, angeleinte Hündin her. Claudio Fend musste fassungslos mitansehen, wie Laura vom Listenhund attackiert wurde. «Laura wurde regelrecht zerfetzt», erfuhr Catharina Fend von ihrem Mann. Für den Vierbeiner kam jede Hilfe zu spät. Laura konnte in der Tierklinik nur noch eingeschläfert werden.
Oberuzwil sei schon seit Längerem ein beliebtes Ziel für Listenhunde und ihre Besitzer, so Fend. Vor allem rund um das Areal des Oberstufenzentrums Schützengarten und deren Schulwiese seien in den letzten Jahren vermehrt Kampfhunde sowie ihre Herrchen und Frauchen anzutreffen. Doch warum ist gerade Oberuzwil ein so beliebter Treffpunkt? Wie Recherchen zeigen, gibt es nicht nur in Oberuzwil sondern im ganzen Kanton St.Gallen keinerlei Verbote für «gefährliche» Hunderassen. Es gibt bloss eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass jeder Hund im Kanton ab dem Alter von fünf Monaten mit einem Mikrochip versehen und in der Datenbank AMICUS gemeldet werden muss. Lediglich eine Leinenpflicht in und um öffentliche Anlagen gilt im Kanton St.Gallen. Durch diese lasche Regelung ist sich Hundemama Catharina Fend sicher: «Es ist wenig verwunderlich, dass auch Kampfhundebesitzer aus Nachbarkantonen in der Region anzutreffen sind.»
Im Kanton Thurgau sind die Gesetze für Listenhunde etwas schärfer. Auf der Website des Kantons kann eine Liste mit Hunderassen aufgerufen werden, bei denen Frauchen oder Herrchen in spe vorgängig eine Bewilligung vom Kanton benötigen. Die Erteilung der Bewilligung sowie allfällige Bedingungen und Auflagen basieren auf einer Beurteilung der Wesenssicherheit des Hundes. Der Kanton Zürich ist hier wesentlich strenger. Er hat eine Liste von Hunderassen, die verboten sind, und es werden auch keine Haltebewilligungen erteilt.
Wie sehen denn nun die Konsequenzen für den Kampfhund aus, der Laura das Leben genommen hat? Laut dem Veterinäramt des Kantons St.Gallen geschieht dem Angreifer des Familienhundes nichts. Der Hund habe sich kurz nach der brutalen Attacke bei einer Vorführung vor dem Wesensrichter neutral
verhalten. Es ist anzunehmen, dass die Besitzer des Hundes ihn nur
noch mit Maulkorb und Leine ausführen dürfen. Doch das bringt
Familie Fend ihre Laura nicht zurück. Hundemama Catharina Fend, die nach diesem Horrorszenario
in Kontakt mit der Gemeinde Oberuzwil stand, hat den «Wiler Nachrichten» mitgeteilt, dass inzwischen
bekannt sei, um was für eine Hunderasse es sich bei diesem tragischen Vorfall handle. Ein American Staffordshire Terrier soll die Hündin auf dem Gewissen haben. Diese Rasse bräuchte im Kanton Thurgau eine Bewilligung und wäre im Kanton Zürich sogar verboten. «Es hätten sich wohl in Oberuzwil noch drei weitere Fälle mit Rassen ereignet, die in den Nachbarkantonen nicht gehalten werden dürfen. Einer dieser Hunde soll bereits zweimal zugebissen haben», weiss Fend.
Um eine erneute Tragödie zu verhindern, sind vor allem die Hundehalter und -halterinnen von «kampflustigen» Rassen gefragt. Die Gemeinde Oberuzwil bedauere diesen Vorfall, heisst es auf Anfrage der WN (siehe Box). Im Herbst 2022 sowie kurz nach dem Horrorszenario von Pudeldame Laura brachte die Gemeinde weitere Beschilderungen auf dem gesamten Areal des Oberstufenzentrums Schützengarten an. Darauf wird auf die Leinenpflicht hingewiesen. Auch werde die Gemeinde in ihrem Mitteilungsblatt nochmals auf die Verhaltensweisen und Pflichten der Hundebesitzer und -besitzerinnen aufmerksam machen, heisst es.
Das sagt die Gemeinde
Sandra Wagner, Ratsschreiberin der Gemeinde Oberuzwil, nimmt Stellung.
Sandra Wagner, wie viele Listenhunde sind in der Gemeinde Oberuzwil gemeldet?
Im Kanton St.Gallen werden die Listenhunde nicht erhoben, deshalb kann auch keine Auskunft erteilt werden.
Was sagen Sie als Gemeinde zum Vorfall?
Die Gemeinde Oberuzwil bedauert zutiefst, was der Familie Fend und ihrem Zwergpudel passiert ist. Der Kantonsrat hat am 13. August 2013 das neue Hundegesetz verabschiedet. Es gab weder beim «alten» Hundegesetz noch beim total revidierten Hundegesetz (sGS 456.1; abgekürzt HuG) ein Verbot oder eine Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen. Deshalb sind die Handhabungen für die Gemeinde eingeschränkt. Dem Hundehalter wurden durch die kantonale Stelle Auflagen auferlegt, die vom Kanton überprüft werden.
Reagiert die Gemeinde nun auf den Vorfall?
Die Gemeinde wird im Mitteilungsblatt vom 10. März einen Bericht über die Leinenpflicht auf den Schulanlagen publizieren beziehungsweise auf die Pflichten der Hundehalter aufmerksam machen.
Jegliche Hilfe kam für den Zwergpudel Laura nach dem Angriff eines Listenhundes zu spät. In der Tierklinik konnte man den schwer verletzten Familienhund nur noch von seinem Leiden erlösen. In Oberuzwil werden nun Stimmen laut, die Gemeinde sei ein Hotspot für gefährliche Hunde.
Was als schöner Frühlingsspaziergang begann, endete in einem Horrorszenario für Familie Fend aus Oberuzwil. Claudio Fend und sein kleiner Sohn beschlossen am Sonntagnachmittag, das Frühlingswetter bei einem Spaziergang mit Zwergpudeldame Laura an der frischen Luft zu geniessen. Doch, der idyllischer Ausflug endete für das geliebte vierbeinige Familienmitglied mit dem Tod. Als die drei das Oberstufenzentrum Schützengarten hinter sich liessen, kam es zu einer Begegnung mit einem Listenhund. Die Situation schien erst friedlich. Doch der Vierbeiner konnte sich irgendwie aus seinem Halsband befreien und fiel über die wehrlose, angeleinte Hündin her. Claudio Fend musste fassungslos mitansehen, wie Laura vom Listenhund attackiert wurde. «Laura wurde regelrecht zerfetzt», erfuhr Catharina Fend von ihrem Mann. Für den Vierbeiner kam jede Hilfe zu spät. Laura konnte in der Tierklinik nur noch eingeschläfert werden.
Oberuzwil sei schon seit Längerem ein beliebtes Ziel für Listenhunde und ihre Besitzer, so Fend. Vor allem rund um das Areal des Oberstufenzentrums Schützengarten und deren Schulwiese seien in den letzten Jahren vermehrt Kampfhunde sowie ihre Herrchen und Frauchen anzutreffen. Doch warum ist gerade Oberuzwil ein so beliebter Treffpunkt? Wie Recherchen zeigen, gibt es nicht nur in Oberuzwil sondern im ganzen Kanton St.Gallen keinerlei Verbote für «gefährliche» Hunderassen. Es gibt bloss eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass jeder Hund im Kanton ab dem Alter von fünf Monaten mit einem Mikrochip versehen und in der Datenbank AMICUS gemeldet werden muss. Lediglich eine Leinenpflicht in und um öffentliche Anlagen gilt im Kanton St.Gallen. Durch diese lasche Regelung ist sich Hundemama Catharina Fend sicher: «Es ist wenig verwunderlich, dass auch Kampfhundebesitzer aus Nachbarkantonen in der Region anzutreffen sind.»
Im Kanton Thurgau sind die Gesetze für Listenhunde etwas schärfer. Auf der Website des Kantons kann eine Liste mit Hunderassen aufgerufen werden, bei denen Frauchen oder Herrchen in spe vorgängig eine Bewilligung vom Kanton benötigen. Die Erteilung der Bewilligung sowie allfällige Bedingungen und Auflagen basieren auf einer Beurteilung der Wesenssicherheit des Hundes. Der Kanton Zürich ist hier wesentlich strenger. Er hat eine Liste von Hunderassen, die verboten sind, und es werden auch keine Haltebewilligungen erteilt.
Wie sehen denn nun die Konsequenzen für den Kampfhund aus, der Laura das Leben genommen hat? Laut dem Veterinäramt des Kantons St.Gallen geschieht dem Angreifer des Familienhundes nichts. Der Hund habe sich kurz nach der brutalen Attacke bei einer Vorführung vor dem Wesensrichter neutral
verhalten. Es ist anzunehmen, dass die Besitzer des Hundes ihn nur
noch mit Maulkorb und Leine ausführen dürfen. Doch das bringt
Familie Fend ihre Laura nicht zurück. Hundemama Catharina Fend, die nach diesem Horrorszenario
in Kontakt mit der Gemeinde Oberuzwil stand, hat den «Wiler Nachrichten» mitgeteilt, dass inzwischen
bekannt sei, um was für eine Hunderasse es sich bei diesem tragischen Vorfall handle. Ein American Staffordshire Terrier soll die Hündin auf dem Gewissen haben. Diese Rasse bräuchte im Kanton Thurgau eine Bewilligung und wäre im Kanton Zürich sogar verboten. «Es hätten sich wohl in Oberuzwil noch drei weitere Fälle mit Rassen ereignet, die in den Nachbarkantonen nicht gehalten werden dürfen. Einer dieser Hunde soll bereits zweimal zugebissen haben», weiss Fend.
Um eine erneute Tragödie zu verhindern, sind vor allem die Hundehalter und -halterinnen von «kampflustigen» Rassen gefragt. Die Gemeinde Oberuzwil bedauere diesen Vorfall, heisst es auf Anfrage der WN (siehe Box). Im Herbst 2022 sowie kurz nach dem Horrorszenario von Pudeldame Laura brachte die Gemeinde weitere Beschilderungen auf dem gesamten Areal des Oberstufenzentrums Schützengarten an. Darauf wird auf die Leinenpflicht hingewiesen. Auch werde die Gemeinde in ihrem Mitteilungsblatt nochmals auf die Verhaltensweisen und Pflichten der Hundebesitzer und -besitzerinnen aufmerksam machen, heisst es.
Das sagt die Gemeinde
Sandra Wagner, Ratsschreiberin der Gemeinde Oberuzwil, nimmt Stellung.
Sandra Wagner, wie viele Listenhunde sind in der Gemeinde Oberuzwil gemeldet?
Im Kanton St.Gallen werden die Listenhunde nicht erhoben, deshalb kann auch keine Auskunft erteilt werden.
Was sagen Sie als Gemeinde zum Vorfall?
Die Gemeinde Oberuzwil bedauert zutiefst, was der Familie Fend und ihrem Zwergpudel passiert ist. Der Kantonsrat hat am 13. August 2013 das neue Hundegesetz verabschiedet. Es gab weder beim «alten» Hundegesetz noch beim total revidierten Hundegesetz (sGS 456.1; abgekürzt HuG) ein Verbot oder eine Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen. Deshalb sind die Handhabungen für die Gemeinde eingeschränkt. Dem Hundehalter wurden durch die kantonale Stelle Auflagen auferlegt, die vom Kanton überprüft werden.
Reagiert die Gemeinde nun auf den Vorfall?
Die Gemeinde wird im Mitteilungsblatt vom 10. März einen Bericht über die Leinenpflicht auf den Schulanlagen publizieren beziehungsweise auf die Pflichten der Hundehalter aufmerksam machen.