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Donnerstag, 30. März 2023
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E-Voting
Kürzlich hat der Bundesrat Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe für eidgenössische Abstimmungen bewilligt. Die Gemeinde Kirchberg testet das E-Voting als eine von fünf St.Galler Gemeinden.
Kirchberg Das Abstimmen per Mausklick geht in die zweite Testphase. Der Bund hat die Kantone St.Gallen, Thurgau und Basel-Stadt beauftragt, das E-Votings-System der Post im Versuchsbetrieb einzusetzen. Nebst den Gemeinden Goldach, Rapperswil-Jona, Vilters-Wangs und Widnau wird auch Kirchberg das System testhalber einsetzen. «Bereits vom September 2017 bis Juli 2019 war Kirchberg Pilotgemeinde für das E-Voting, bis sich die Post als Anbieterin der Lösung zurückzog», sagt Roman Habrik der Gemeindepräsident von Kirchberg. Er zieht eine positive Bilanz aus der ersten Testphase, denn am ersten Wahlsonntag hatten damals gut ein Drittel der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Stimme elektronisch abgegeben.
Seit Juli 2019 war das elektronische Abstimmen in der Schweiz nicht mehr möglich. Damals zog sich die Schweizerische Post als letzte verbliebene Systemanbieterin zurück. Seither hat sie ein neues System für die elektronische Stimmabgabe entwickelt. 2021 hat die Schweizerische Post den Quellcode des neuen Systems veröffentlicht. Einerseits wurde das System durch unabhängige Experten überprüft und durch die Post fortlaufend verbessert. Andererseits haben interessierte Privatpersonen und Fachleute im Rahmen eines Bug-Bounty-Programms Tests durchgeführt und Verbesserungen gemeldet.
Der Versuchsbetrieb soll den Einsatz von E-Voting für interessierte Stimmberechtigte erlauben, den Kantonen das Sammeln von Erfahrungen ermöglichen und eine kontinuierliche Verbesserung des Systems fördern. Dazu gehört, dass die teilnehmenden Kantone die Prozesse eng verfolgen und in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und der Post stets verbessern. Alles basiert auf einem Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen. Die Betriebsprozesse im Kanton St.Gallen wurden im Sommer 2022 im Rahmen eines durch die Bundeskanzlei beauftragten Audits überprüft und erhielten ein gutes Zeugnis.. Wer elektronisch abstimmen möchte, muss sich vorher dafür anmelden. Dies ist möglich, bis 30 Prozent der Wählerstimmen erreicht sind. Auch wenn man sich fürs E-Voting angemeldet hat, behält man die freie Wahl zwischen persönlicher, brieflicher oder elektronischer Stimmabgabe.
Die erste Testphase habe das Interesse und die Offenheit der Kirchberger Bevölkerung gezeigt, erklärt Habrik und ergänzt: «Deshalb war klar, dass wir auch mit dem neuen System wieder bei den Ersten sein wollen. Software und Schulungen werden durch den Kanton sichergestellt. Auch die Angestellten freut's, wenn wir moderne Lösungen in Zukunft einsetzen. Ich erachte das System als sicher und werde persönlich auch wieder elektronisch abstimmen.»
Von Andreas Lehmann
E-Voting
Kürzlich hat der Bundesrat Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe für eidgenössische Abstimmungen bewilligt. Die Gemeinde Kirchberg testet das E-Voting als eine von fünf St.Galler Gemeinden.
Kirchberg Das Abstimmen per Mausklick geht in die zweite Testphase. Der Bund hat die Kantone St.Gallen, Thurgau und Basel-Stadt beauftragt, das E-Votings-System der Post im Versuchsbetrieb einzusetzen. Nebst den Gemeinden Goldach, Rapperswil-Jona, Vilters-Wangs und Widnau wird auch Kirchberg das System testhalber einsetzen. «Bereits vom September 2017 bis Juli 2019 war Kirchberg Pilotgemeinde für das E-Voting, bis sich die Post als Anbieterin der Lösung zurückzog», sagt Roman Habrik der Gemeindepräsident von Kirchberg. Er zieht eine positive Bilanz aus der ersten Testphase, denn am ersten Wahlsonntag hatten damals gut ein Drittel der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Stimme elektronisch abgegeben.
Seit Juli 2019 war das elektronische Abstimmen in der Schweiz nicht mehr möglich. Damals zog sich die Schweizerische Post als letzte verbliebene Systemanbieterin zurück. Seither hat sie ein neues System für die elektronische Stimmabgabe entwickelt. 2021 hat die Schweizerische Post den Quellcode des neuen Systems veröffentlicht. Einerseits wurde das System durch unabhängige Experten überprüft und durch die Post fortlaufend verbessert. Andererseits haben interessierte Privatpersonen und Fachleute im Rahmen eines Bug-Bounty-Programms Tests durchgeführt und Verbesserungen gemeldet.
Der Versuchsbetrieb soll den Einsatz von E-Voting für interessierte Stimmberechtigte erlauben, den Kantonen das Sammeln von Erfahrungen ermöglichen und eine kontinuierliche Verbesserung des Systems fördern. Dazu gehört, dass die teilnehmenden Kantone die Prozesse eng verfolgen und in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und der Post stets verbessern. Alles basiert auf einem Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen. Die Betriebsprozesse im Kanton St.Gallen wurden im Sommer 2022 im Rahmen eines durch die Bundeskanzlei beauftragten Audits überprüft und erhielten ein gutes Zeugnis.. Wer elektronisch abstimmen möchte, muss sich vorher dafür anmelden. Dies ist möglich, bis 30 Prozent der Wählerstimmen erreicht sind. Auch wenn man sich fürs E-Voting angemeldet hat, behält man die freie Wahl zwischen persönlicher, brieflicher oder elektronischer Stimmabgabe.
Die erste Testphase habe das Interesse und die Offenheit der Kirchberger Bevölkerung gezeigt, erklärt Habrik und ergänzt: «Deshalb war klar, dass wir auch mit dem neuen System wieder bei den Ersten sein wollen. Software und Schulungen werden durch den Kanton sichergestellt. Auch die Angestellten freut's, wenn wir moderne Lösungen in Zukunft einsetzen. Ich erachte das System als sicher und werde persönlich auch wieder elektronisch abstimmen.»
Von Andreas Lehmann