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Donnerstag, 30. März 2023
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Die Schweizer Grossbanken haben sich schon vor Jahrzehnten von den Schweizer Tugenden entfernt und wollten es der Grossmacht USA gleichtun. Die UBS hat nach 2008 ihre Lehren gezogen und das gefährliche Investment- bankgeschäft – vor allem in... weiterlesen
TV: «Es geschah am ... Der Bührle-Kunstraub». Das Bührle-Museum ist am 10. Februar 2008 Schauplatz des grössten Kunstraubes in Europa. An diesem Tag stürmen bewaffnete Männer einer serbischen Mafiabande das Gebäude und entwenden vier... weiterlesen
Ganz unverhofft begegnete ich neulich auf Instagram einem Pärli-Bild, das mich staunen liess. Dabu (kl. Bild) von Dabu Fantastic zeigte in seiner Insta-Story ein Kuschel-Bild von sich und einer Frau. Dazu postete der Musiker den Song «Liebi.. weiterlesen
Hier auf der Industriestrasse in Bronschhofen hat der junge Mann Gas gegeben.
Mit 110 statt den erlaubten 50 km/h ist am Sonntag ein Verkehrssünder durch Bronschhofen gerast. Gemessen wurde der junge Mann auf einer Strecke, die mit einem Fahrverbot belegt ist. Die WN wissen nun, warum die Kantonspolizei genau dort auf der Lauer lag.
Bronschhofen Der Fall sorgte in den vergangenen Tagen schweizweit für Schlagzeilen. Ein 21-jähriger Raser fuhr am Sonntagnachmittag von Wil in Richtung Bronschhofen. Auf der Innerortstrecke wurde das Auto von der Kantonspolizei auf der mit 50 km/h beschilderten Strecke mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h gemessen. 60 km/h zu viel hatte der junge Mann also auf dem Tacho. Doch damit nicht genug, die besagte Strecke ist für Motorwagen ohne Zubringer mit einem Fahrverbot belegt. Dass die Kapo am Sonntagnachmittag in einem Fahrverbot überhaupt eine Geschwindigkeitsmessung durchführte, hat laut Hanspeter Krüsi, Leiter Kommunikation bei der Kantonspolizei St.Gallen, einen guten Grund. «Diese Strasse ist eine bekannte Abkürzung. Es kam zu Reklamationen seitens der Anwohnerinnen und Anwohner. Es machte daher Sinn, sowohl die Fahrberechtigung als auch die Geschwindigkeit in einer Kontrolle zu machen.» Den jungen Raser, der laut Krüsi noch mit dem grünen L, also dem Führerausweis auf Probe, unterwegs war, trifft nun die volle Härte des Gesetzes. Zum einen habe die Kapo das Auto, mit dem der Raser unterwegs war und das dem Vater gehört, eingezogen, zum anderen erwarte den Raser nun ein Verfahren, erklärt Krüsi. «Die Strafe fällt die Staatsanwaltschaft. Es gibt zudem ein administratives Verfahren mit einem Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren.» Und auch wenn sich die Geschwindigkeitsübertretung von 60 km/h innerorts nach viel anhört, ein Rekord war die Raserfahrt laut Hanspeter Krüsi im Kanton St.Gallen nicht.
Lui Eigenmann
Hier auf der Industriestrasse in Bronschhofen hat der junge Mann Gas gegeben.
Mit 110 statt den erlaubten 50 km/h ist am Sonntag ein Verkehrssünder durch Bronschhofen gerast. Gemessen wurde der junge Mann auf einer Strecke, die mit einem Fahrverbot belegt ist. Die WN wissen nun, warum die Kantonspolizei genau dort auf der Lauer lag.
Bronschhofen Der Fall sorgte in den vergangenen Tagen schweizweit für Schlagzeilen. Ein 21-jähriger Raser fuhr am Sonntagnachmittag von Wil in Richtung Bronschhofen. Auf der Innerortstrecke wurde das Auto von der Kantonspolizei auf der mit 50 km/h beschilderten Strecke mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h gemessen. 60 km/h zu viel hatte der junge Mann also auf dem Tacho. Doch damit nicht genug, die besagte Strecke ist für Motorwagen ohne Zubringer mit einem Fahrverbot belegt. Dass die Kapo am Sonntagnachmittag in einem Fahrverbot überhaupt eine Geschwindigkeitsmessung durchführte, hat laut Hanspeter Krüsi, Leiter Kommunikation bei der Kantonspolizei St.Gallen, einen guten Grund. «Diese Strasse ist eine bekannte Abkürzung. Es kam zu Reklamationen seitens der Anwohnerinnen und Anwohner. Es machte daher Sinn, sowohl die Fahrberechtigung als auch die Geschwindigkeit in einer Kontrolle zu machen.» Den jungen Raser, der laut Krüsi noch mit dem grünen L, also dem Führerausweis auf Probe, unterwegs war, trifft nun die volle Härte des Gesetzes. Zum einen habe die Kapo das Auto, mit dem der Raser unterwegs war und das dem Vater gehört, eingezogen, zum anderen erwarte den Raser nun ein Verfahren, erklärt Krüsi. «Die Strafe fällt die Staatsanwaltschaft. Es gibt zudem ein administratives Verfahren mit einem Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren.» Und auch wenn sich die Geschwindigkeitsübertretung von 60 km/h innerorts nach viel anhört, ein Rekord war die Raserfahrt laut Hanspeter Krüsi im Kanton St.Gallen nicht.
Lui Eigenmann