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Samstag, 28. Mai 2022
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Ralph Weber und Fritz Rutz stehen der neuen Schutzverordnung skeptisch gegenüber.
Sie möchten dem verdichteten Bauen Rechnung tragen, dürfen aber aufgrund der bestehenden Ausnützungsziffer nicht. Ralph Weber und Fritz Rutz stösst dies sauer auf. Sie fragen sich zudem, weshalb das halbe Dorf unter kantonalen Ortsbildschutz gestellt werden soll.
Kirchberg Beim Zeitunglesen wird Ralph Weber stutzig. Er verweist auf einen Artikel, der kürzlich im «Tagblatt» publiziert wurde. «Laut dem Gemeindepräsidenten Roman Habrik verfolgt die Schutzverordnung das Ziel die schützenswerten Gebiete zurückzufahren und zu entschlacken», sagt Weber und fügt an: «Sie wollen jetzt ganze Zonen unter nationalen, kantonalen oder lokalen Ortsbildschutz stellen. Vorher sind lediglich einzelne Liegenschaften als schützenswert eingestuft worden. Das ist widersprüchlich.»
Kürzlich hat er, wie alle betroffenen Grundeigentümer in Kirchberg, ein Schreiben zum Thema Schutzverordnung für Baudenkmäler und archäologische Denkmäler erhalten. Dieses lädt zum Mitwirkungsverfahren ein. «Schön und gut, aber die Briefe sind weder personalisiert noch steht im Schreiben, um welche Liegenschaft es sich handelt. Stattdessen wurde ein Serienbrief verschickt», ärgert sich Weber. Er habe drei Schreiben mit dem Standardbrief erhalten. Je eines für eine Liegenschaft und ein weiteres für ein Gedenkkreuz, das sich auf einem seiner Grundstücke befindet. Für ihn sei dieser Versand, das Erstellen der Homepage, das Beschäftigen von Kulturhistorikern und Raumplanern reine Steuergeldverschwendung und er sei überzeugt, dass viele Bürger den Inhalt des Schreibens so nicht verstehen. Als Laie sei man damit überfordert, die Informationen auf der Homepage nachzuschauen und zu verstehen.
Auch Fritz Rutz, der Grundstücke in Kirchberg besitzt, drückt der Schuh. «In Kirchberg wird verdichtetes Bauen verhindert, indem die Ausnützungsziffer immer noch Bestand hat. Man hätte das längst beim Kanton anmelden können. Lütisburg hat das vor etwa vier Jahren gemacht und die Ausnützungsziffer gestrichen, dafür aber das alte Baureglement noch belassen. Auch Bütschwil ist diesen Weg gegangen», sagt Fritz Rutz. Die Ausnützungsziffer definiert die maximal zulässige Überbauung eines Grundstücks. Dieser Umstand sorgt dafür, dass Rutz sein Bauvorhaben nicht umsetzen kann. Er möchte in der Wohn- und Gewerbezone viergeschossig (WG4) bauen. Die Zone ist zwar als WG4 definiert, da er aber aus drei zweigeschossigen Liegenschaften drei viergeschossige machen möchte, geht das aufgrund der Ausnützungsziffer nicht. «Ich möchte verdichtetes Bauen fördern, darf aber nicht», sagt er.
Er wie auch Weber fordern zudem ein griffiges Baureglement. Dieses wird durch die Gemeinde bis spätestens 2027 überarbeitet. Für Rutz dauerte dieser Prozess bisher eindeutig zu lange. Er ist überzeugt, dass aufgrund des Baureglements viele Bauvorhaben nicht ausgeführt werden konnten. Wenn es nach ihm ginge, sollte das neue Baureglement einfache Rahmenbedingungen schaffen. Im Wesentlichen soll es Breite, Höhe und Grenzabstände regeln. «Natürlich ist mir klar, dass noch weitere Punkte ins Baureglement müssen. Wir brauchen ein einfaches, aber messerscharfes Baureglement, das die Kompetenzen zwischen Bauherr und Gemeinde genau regelt und somit Bau- und Unternehmerfreiheit garantiert», sagt Rutz. Dies hätte auch Vorteile für die Planer, die nicht jedes Mal bei der Gemeinde nachfragen müssten, wie etwas gebaut werden solle, führt Fritz Rutz weiter aus.
Mit dem Schreiben ?Schutzverordnung für Baudenkmäler und archäologische Denkmäler? an die Grundeigentümer wurden keine weiteren Unterlagen versendet. «Es wird von den Grundeigentümern verlangt, dass die Informationen auf der Homepage www.mitwirken-kirchberg.ch nachgeschaut werden», sagt Ralph Weber. Das Schreiben enthält unter anderem einen Plan von Kirchberg (Bild). Gemäss Karte soll künftig der halbe Dorfkern unter kantonalen Ortsbildschutz gestellt werden. Beim Studium der Karte fällt ihm auf, dass beispielsweise die katholische Kirche Kirchberg gemäss Inventarindex als national eingestuft wird, auf der Karte aber als kantonal eingezont ist. Ebenfalls stellt er fest: «Unsere Liegenschaften sind nicht als schützenswert eingestuft und nicht im Inventar der Kulturobjekte enthalten. Somit gilt dies auch auf dem Plan nicht. Für mich ist klar, dass das Schreiben der Gemeinde so nicht stimmen kann.» «Seitens der Gemeinde wurde uns beim rechtlichen Gehör bestätigt, dass Fehler unterlaufen sind und nur die Liegenschaften unter Schutz stehen, die im Inventar aufgelistet sind», sagt Weber. In der Ortsbildschutzzone befinden sich neu noch weitere Ein- und Mehrfamilienhäuser, die zwischen sechs und 30 Jahre alt sind. Es sei nicht anzunehmen, dass diese einen wertvollen, künstlerischen oder historischen Hintergrund aufweisen. Auch der Verlauf der Schutzzone wirft bei Weber und Rutz Fragen auf. Es erstaunt sie, dass die Clientis Bank nicht in der Schutzzone liegt. «Die Bank soll weiter ausgebaut werden. Dabei befindet sich das Nachbargebäude, das dem Neubau weichen soll, innerhalb der neuen kantonalen Schutzzone», sagt Weber. Die beiden sind gespannt auf die Infoveranstaltung der Gemeinde Kirchberg am 16. Mai zum Thema Ortsbildschutz.
Von Andreas Lehmann
Ralph Weber und Fritz Rutz stehen der neuen Schutzverordnung skeptisch gegenüber.
Sie möchten dem verdichteten Bauen Rechnung tragen, dürfen aber aufgrund der bestehenden Ausnützungsziffer nicht. Ralph Weber und Fritz Rutz stösst dies sauer auf. Sie fragen sich zudem, weshalb das halbe Dorf unter kantonalen Ortsbildschutz gestellt werden soll.
Kirchberg Beim Zeitunglesen wird Ralph Weber stutzig. Er verweist auf einen Artikel, der kürzlich im «Tagblatt» publiziert wurde. «Laut dem Gemeindepräsidenten Roman Habrik verfolgt die Schutzverordnung das Ziel die schützenswerten Gebiete zurückzufahren und zu entschlacken», sagt Weber und fügt an: «Sie wollen jetzt ganze Zonen unter nationalen, kantonalen oder lokalen Ortsbildschutz stellen. Vorher sind lediglich einzelne Liegenschaften als schützenswert eingestuft worden. Das ist widersprüchlich.»
Kürzlich hat er, wie alle betroffenen Grundeigentümer in Kirchberg, ein Schreiben zum Thema Schutzverordnung für Baudenkmäler und archäologische Denkmäler erhalten. Dieses lädt zum Mitwirkungsverfahren ein. «Schön und gut, aber die Briefe sind weder personalisiert noch steht im Schreiben, um welche Liegenschaft es sich handelt. Stattdessen wurde ein Serienbrief verschickt», ärgert sich Weber. Er habe drei Schreiben mit dem Standardbrief erhalten. Je eines für eine Liegenschaft und ein weiteres für ein Gedenkkreuz, das sich auf einem seiner Grundstücke befindet. Für ihn sei dieser Versand, das Erstellen der Homepage, das Beschäftigen von Kulturhistorikern und Raumplanern reine Steuergeldverschwendung und er sei überzeugt, dass viele Bürger den Inhalt des Schreibens so nicht verstehen. Als Laie sei man damit überfordert, die Informationen auf der Homepage nachzuschauen und zu verstehen.
Auch Fritz Rutz, der Grundstücke in Kirchberg besitzt, drückt der Schuh. «In Kirchberg wird verdichtetes Bauen verhindert, indem die Ausnützungsziffer immer noch Bestand hat. Man hätte das längst beim Kanton anmelden können. Lütisburg hat das vor etwa vier Jahren gemacht und die Ausnützungsziffer gestrichen, dafür aber das alte Baureglement noch belassen. Auch Bütschwil ist diesen Weg gegangen», sagt Fritz Rutz. Die Ausnützungsziffer definiert die maximal zulässige Überbauung eines Grundstücks. Dieser Umstand sorgt dafür, dass Rutz sein Bauvorhaben nicht umsetzen kann. Er möchte in der Wohn- und Gewerbezone viergeschossig (WG4) bauen. Die Zone ist zwar als WG4 definiert, da er aber aus drei zweigeschossigen Liegenschaften drei viergeschossige machen möchte, geht das aufgrund der Ausnützungsziffer nicht. «Ich möchte verdichtetes Bauen fördern, darf aber nicht», sagt er.
Er wie auch Weber fordern zudem ein griffiges Baureglement. Dieses wird durch die Gemeinde bis spätestens 2027 überarbeitet. Für Rutz dauerte dieser Prozess bisher eindeutig zu lange. Er ist überzeugt, dass aufgrund des Baureglements viele Bauvorhaben nicht ausgeführt werden konnten. Wenn es nach ihm ginge, sollte das neue Baureglement einfache Rahmenbedingungen schaffen. Im Wesentlichen soll es Breite, Höhe und Grenzabstände regeln. «Natürlich ist mir klar, dass noch weitere Punkte ins Baureglement müssen. Wir brauchen ein einfaches, aber messerscharfes Baureglement, das die Kompetenzen zwischen Bauherr und Gemeinde genau regelt und somit Bau- und Unternehmerfreiheit garantiert», sagt Rutz. Dies hätte auch Vorteile für die Planer, die nicht jedes Mal bei der Gemeinde nachfragen müssten, wie etwas gebaut werden solle, führt Fritz Rutz weiter aus.
Mit dem Schreiben ?Schutzverordnung für Baudenkmäler und archäologische Denkmäler? an die Grundeigentümer wurden keine weiteren Unterlagen versendet. «Es wird von den Grundeigentümern verlangt, dass die Informationen auf der Homepage www.mitwirken-kirchberg.ch nachgeschaut werden», sagt Ralph Weber. Das Schreiben enthält unter anderem einen Plan von Kirchberg (Bild). Gemäss Karte soll künftig der halbe Dorfkern unter kantonalen Ortsbildschutz gestellt werden. Beim Studium der Karte fällt ihm auf, dass beispielsweise die katholische Kirche Kirchberg gemäss Inventarindex als national eingestuft wird, auf der Karte aber als kantonal eingezont ist. Ebenfalls stellt er fest: «Unsere Liegenschaften sind nicht als schützenswert eingestuft und nicht im Inventar der Kulturobjekte enthalten. Somit gilt dies auch auf dem Plan nicht. Für mich ist klar, dass das Schreiben der Gemeinde so nicht stimmen kann.» «Seitens der Gemeinde wurde uns beim rechtlichen Gehör bestätigt, dass Fehler unterlaufen sind und nur die Liegenschaften unter Schutz stehen, die im Inventar aufgelistet sind», sagt Weber. In der Ortsbildschutzzone befinden sich neu noch weitere Ein- und Mehrfamilienhäuser, die zwischen sechs und 30 Jahre alt sind. Es sei nicht anzunehmen, dass diese einen wertvollen, künstlerischen oder historischen Hintergrund aufweisen. Auch der Verlauf der Schutzzone wirft bei Weber und Rutz Fragen auf. Es erstaunt sie, dass die Clientis Bank nicht in der Schutzzone liegt. «Die Bank soll weiter ausgebaut werden. Dabei befindet sich das Nachbargebäude, das dem Neubau weichen soll, innerhalb der neuen kantonalen Schutzzone», sagt Weber. Die beiden sind gespannt auf die Infoveranstaltung der Gemeinde Kirchberg am 16. Mai zum Thema Ortsbildschutz.
Von Andreas Lehmann
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