Walter Gysel
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Andreas Hüssy hat beim Kanton St.Gallen eine Beschwerde gegen das Vorgehen des Stadtrats eingereicht. lin
Das Stadtparlament behandelte in seiner jüngsten Sitzung das Budget 2026 der Stadt Wil. Für den grössten Zündstoff sorgte die Festlegung des Steuerfusses. Diese Debatte ist auch eine Woche später noch nicht abgekühlt.
Wil Zwischen Skepsis, Unmut und Erleichterung: Die Sitzung des Stadtparlaments vergangenen Donnerstagabend war ein Wechselbad der Gefühle, nach dem auch nach über acht Stunden hitziger Debatte noch viele Fragezeichen bleiben – dafür haben nicht nur die Traktanden selbst, sondern auch das Vorgehen des Stadtrats gesorgt. Gegen Letzteres hat der SVP-Stadtparlamentarier Andreas Hüssy am Dienstag Beschwerde beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen eingereicht. Die Beschwerde des SVP-Politikers richtet sich gegen das Vorgehen des Wiler Stadtparlaments im Umgang mit den Ratsreferendumsanträgen zur Steuerfussvorlage 2026.
Der Stadtrat beantragte die Erhöhung des Steuerfusses von 115 auf 121 Prozent. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) stellte in ihrem Bericht einen Gegenantrag, den Steuerfuss nur um drei statt um sechs Prozentpunkte anzuheben (WN vom 4. Dezember). In der Parlamentssitzung vom 4. Dezember beantragte die SVP, bei 115 Prozentpunkten zu bleiben. Der GPK-Antrag setzte sich durch, worauf die unterlegene SVP-Fraktion das Ratsreferendum ergriff. Mit dieser Ausgangslage hätte die Wiler Bevölkerung über einen Steuerfuss von 115 oder 118 Prozent abgestimmt. Diese Rechnung war allerdings ohne EVP-Mitglied Alexander Lyner gemacht: Er ergriff ebenfalls ein Ratsreferendum und forderte erneut die 121 Prozent. Damit lagen dem Stadtparlament zwei Referenden zum selben Geschäft vor – eine Situation, die es zuvor noch nie gab und die nirgens geregelt ist.
Die Situation ist sogar so ungewöhnlich, dass dem Departement des Innern des Kantons St.Gallen kein weiterer derartiger Fall bekannt ist. Dies gibt Alexander Gulde, Leiter des kantonalen Amts für Gemeinden und Bürgerrecht, auf Anfrage an. Er bestätigt ausserdem: «Weder das kantonale noch das kommunale Recht beinhalten eine Vorgabe, wie mit der Situation umzugehen ist, wenn zwei Ratsreferenden ergriffen werden.» Die Gemeinde müsse in einem solchen Fall eine Vorgehensweise festlegen, die mit dem Recht vereinbar sei – mit der Gemeindeordnung, denn diese steht über dem Geschäftsregelement des Parlaments.
Weil die Gemeindeordnung keine Volksabstimmung mit drei Abstimmungsmöglichkeiten, also 115, 118 oder 121 Prozent vorsieht, wurden die beiden Ratsreferenden einander gegenübergestellt. Die Variante mit 121 Prozent setzte sich dabei gegen diejenige mit 115 Prozent durch. Sie soll nun deshalb mit den vom Parlament verabschiedeten 118 Prozent im Frühling den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Damit ist das Referendum der SVP vom Tisch – vorerst. Denn auf die dringliche Anfrage der SVP-Fraktion an den Stadtrat vom Montag hat Andreas Hüssy am Dienstag gegen das Vorgehen des Stadtrates eine Beschwerde auf kantonaler Ebene eingereicht.
Die SVP-Fraktion befürchtet, dass die so zustande gekommene Neutralisierung ihres Referendums auch zukünftige Debatten beeinflussen könnte – es könne die Schaffung eines Präjudizes bedeuten, indem eine Mehrheit des Parlaments unliebsame Referenden durch Alternativvorlagen gegenstandslos mache. Dieser Haltung verleiht nun Andreas Hüssy zusätzlich Ausdruck: Das Vorgehen des Stadtrats habe seines Erachtens keine Grundlage in der Gemeindeordnung und hätte in dieser Form gar nicht zur Abstimmung gestellt werden dürfen, schreibt er in seiner Mitteilung. Durch das Vermischen zweier unterschiedlicher inhaltlicher Anliegen als angeblich gleichwertige Ratsreferenden sei der korrekte parlamentarische Prozess verlassen worden. «Aus meiner Sicht öffnet dieses Vorgehen Tür und Tor für zukünftige taktische Manöver, mit denen unliebsame oder politisch unerwünschte Ratsreferenden verwässert, neutralisiert oder gar ausgehebelt werden könnten», argumentiert der SVP-Politiker. «Wenn eine Parlamentsmehrheit künftig jederzeit ein zweites, inhaltlich abweichendes Ratsreferendum einschieben kann, bevor das erste wirken kann, verliert dieses Instrument seinen Sinn – und die Minderheitenrechte im Parlament werden faktisch ausgehöhlt.»
Andreas Hüssy habe deshalb zusätzlich eine aufschiebende Wirkung beantragt, damit bis zum Entscheid der kantonalen Behörde keine Abstimmungsunterlagen vorbereitet oder verschickt werden können. «Mir geht es nicht um parteipolitische Interessen», betont er, «sondern darum, dass das Verfahren korrekt, transparent und gesetzeskonform abläuft – und dass die demokratischen Rechte der Bevölkerung wie auch der parlamentarischen Minderheit vollständig geschützt bleiben.»
Und welches sind die nächsten Schritte der Stadt Wil? Gemäss dem Kommunikationsleiter Michel Burtscher werde der Stadtrat nun unabhängig vom juristischen Verfahren einen Abstimmungstermin festlegen und die Ausarbeitung der Abstimmungsbotschaft in Auftrag geben. Danach sei der Ausgang des Verfahrens abzuwarten, ob die Abstimmung wie geplant stattfindenkönne. Eine Volksabstimmung wird es nämlich definitiv geben – die Frage ist nur, worüber die Wilerinnen und Wiler abstimmen. Doch welche Folgen hätte es, wenn Wil tatsächlich vorerst ohne rechtskräftigen Steuerfuss dastehen würde? «Ohne rechtskräftigen Steuerfuss könnte man theoretisch keine definitiven Veranlagungen ausstellen. Steuereinnahmen könnten sich somit verschieben», weiss Michel Burtscher. Die Stadt wäre finanziell eingeschränkt, so dass weitere städtische Leistungen, Geschäfte oder Projekte allenfalls gestoppt werden müssten oder verzögert würden.
Linda Bachmann
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