Walter Gysel
stellt den Chor Mundo Unido im WN-Vereins-Domino vor.
An der Fürstenlandstrasse sollen drei Mehrfamilienhäuser entstehen. lin
Die Rutishauser AG plant auf ihrem Grundstück an der Fürstenlandstrasse drei Mehrfamilienhäuser. Trotz Baubewilligung konnte der Baustart aufgrund eines Rekurs bisher nicht erfolgen. Nun wurde die Bewilligung aufgehoben.
Wil Bereits im Frühling des vergangenen Jahres sollen die Bauarbeiten für die geplante Wohnüberbauung Grünau an der Fürstenlandstrasse 20 starten. Noch immer zeugen auf dem Grundstück des ehemaligen Rutishauser-Gartencenters nur die Visiere von dem Bauvorhaben. Der Grund für die Verzögerung ist ein Rekurs aus der Nachbarschaft gegen das Baugesuch für das Bauprojekt mit drei Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage.
Noch im November zeigte sich die Rutishauser AG zuversichtlich. «Die Stadt Wil hat die Baubewilligung für unser Bauprojekt schon längst erteilt», sagte der Projektverantwortliche des Familienunternehmens, Urs Rutishauser, gegenüber dieser Zeitung. Das Verfahren im Zusammenhang mit dem Rekurs sei beim kantonalen Baudepartement in Bearbeitung. Doch ebendiese Baubewilligung der Stadt Wil wurde kürzlich wieder aufgehoben. «Das Bau- und Umweltdepartement (BUD) des Kantons St.Gallen hat am 8. Dezember 2025 den Rekurs aus der Nachbarschaft gegen unser Baugesuch gutgeheissen und die Baubewilligung der Baukommission Wil vom 9. Dezember 2024 aufgehoben», informiert die Blumenfamilie in einem E-Mail-Newsletter, der Ende des vergangenen Monats an Mietinteressenten des Objekts versendet wurde.
«Wir sind vom Entscheid des BUD enttäuscht und auch überrascht», heisst es in dem Schreiben weiter. Namentlich weil das Architektur-büro der Rutishauser AG die vom Bau- und Umweltdepartement bemängelten Punkte vor der Eingabe des Baugesuchs von der Bauverwaltung Wil habe prüfen lassen. Trotzdem sollen nun laut BUD die Attikageschosse nicht baureglementskonform sein. Zudem sollen die drei Mehrfamilienhäuser die derzeit noch gültige Ausnützungsziffer minimal überschreiten, da das BUD die geplanten Abstellräume (Reduits) – anders als die Baukommission Wil – als nutzbare Wohnfläche in die anrechenbare Ausnützungsziffer einrechne.
Der negative Rekursentscheid zwinge die Blumenfamilie dazu, das Bauvorhaben zu überdenken. Aus Kosten- und Zeitgründen sehe sie aber von einer Beschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht ab. Stattdessen werde die Rutishauser AG mit ihren Architekten prüfen, ob und allenfalls wann ein neues Baugesuch eingereicht wird.
Linda Bachmann
So langsam muss man sich schon Fragen, wieviel Kompetenz in der Bauverwaltung bzw. der bewilligenden Behörde der Stadt Wil wirklich vorhanden ist. Das ist nun der zweite Rückzug, welchen die Familie Rutishauser aufgrund von nicht korrekten Entscheiden der Stadt Wil machen muss. Das gibt einem echt zu denken.
Künzli Andreas antworten
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