Milena Müggler
sammelt Spenden für die Verlegung ihres Bilderbuchs über Autismus.
Wildschweine hinterlassen regelmässig solche Löcher in den Feldern. Mit dem revidierten Jagdgesetz sollte das in Zukunft seltener passieren, weiss Jäger Martin Ebner.
Per letzten Samstag wurde das eidgenössische Jagdgesetz revidiert. Was das für den Thurgau bedeutet und was er von den Neuerungen hält, hat Jäger Martin Ebner aus Tuttwil den WN im Gespräch verraten.
Tuttwil Seit dem 1. Februar ist die Jagd im Wald während der Nacht (eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang) endgültig untersagt. Ein Schritt in die richtige Richtung, wie der Tuttwiler Jäger Martin Ebner erklärt: «Damit gibt man dem nächtlichen Ruhebedürfnis der Natur Raum.» Gleichzeitig eröffnet die Neuregelung die Chance, traditionelle Jagdtaktiken zu überdenken und an moderne Erfordernisse anzupassen: «Wenn es dem Tierwohl dient, nehmen wir Jäger gerne auch neue Herausforderungen an.»
Gerade beim Thema der im Thurgau nacht- und dämmerungsaktiven Wildschweine befürchtete der Bund Kritik aus der Jägerschaft, da diese hauptsächlich nachts gejagt werden. Aber Ebner betont: «Auf dem Feld, wo sie auch den grössten Schaden anrichten, kann man sie nachts nach wie vor gezielt bejagen.» Das wirke sich auch für Landwirte positiv aus: «Werden die Wildschweine hauptsächlich auf dem Feld geschossen, tritt ein gewisser Lerneffekt auf. Sie merken dann, dass sie besser im Wald bleiben sollen.» Ebner selbst habe in den letzten fünf Jahren kein Glück gehabt bei der Wildschweinjagd: «Sie sind flink und lernen schnell. Aktuell setzen darum immer mehr Jäger bei der Wildschweinjagd auf Nachtsichttechnologien.» Auch der Tuttwiler habe sich erst kürzlich sein erstes Nachtsichtgerät zugelegt und meint, es sei ein echter «Gamechanger».
Mit der neuen Bestimmung ist der Einsatz von Drohnen – abgesehen von Ausnahmen wie der Rehkitzrettung – untersagt. «Das finde ich gut. Es gab Fälle, in denen Drohnen mit Wärmebildsensoren missbräuchlich zur Überwachung von Feldern und zum Aufspüren von Wildschweinen eingesetzt wurden. Das führt zu einer zusätzlichen Belastung der Tiere», erläutert Ebner. Er merkt an, dass traditionell der Jagdhund und der Mensch als «Sensoren» ausgereicht hätten – moderne Technik könne zwar ein Hilfsmittel sein, dürfe jedoch nicht zum Instrument einer übermässigen Kontrolle werden.
Mit dem revidierten Jagdgesetz dürfen künftig nur noch Wildhüter und Jagdaufseher kranke oder verletzte Tiere abschiessen – Pächter sind hiervon neu ausgenommen. «Ich könnte mich zwar als Jagdaufseher anmelden – offiziell bin ich aber nur Pächter. Als pensionierter Jäger kam es in der Vergangenheit jedoch oft vor, dass ich tagsüber – anstelle der berufstätigen Jagdaufseher – ausgerückt bin, um in Notfallsituationen zu helfen, ein Tier schnell zu erlösen», berichtet Ebner. Entsprechend stehe auch der kantonale Amtsleiter für Jagd und Fischerei dahinter, dass diese Praxis im Thurgau weitgehend unverändert bleibt. «Hier steht für uns der Tierschutz klar im Vordergrund. Ein verletztes Tier soll schnellstmöglich erlöst werden dürfen», betont Ebner.
Eine erfreuliche Neuerung für manche Jäger ist die Streichung des Schalldämpfers aus der Liste der verbotenen Hilfsmittel. «Früher wurde viel dagegen argumentiert – man hatte Angst, der Schalldämpfer könnte zu mehr Wilderei führen», erklärt Ebner. Mittlerweile sei das aber kaum mehr ein Thema. «Ein Schalldämpfer reduziert den Knall zwar um etwa 15 bis 20 Dezibel, aber das Geräusch bleibt trotzdem etwa so laut wie ein Rasenmäher», so der Jäger. Zudem betont er, dass ein Schalldämpfer gerade beim Einsatz von Jagdhunden Vorteile bringen kann. «Früher schoss man auch im Schiessstand ohne Gehörschutz. Heute ist man sich der gesundheitlichen Risiken bewusster – sowohl für die eigenen Ohren als auch für diejenigen der Hunde.» Ebenfalls gut für die Gesundheit von Tier, Mensch und Natur findet Ebner die neue Regelung zur Umstellung auf bleifreie Munition bis 2030. ⋌jms
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