Philipp Gattermann
kombiniert Schreinerei mit seiner Leidenschaft für den Naturschutz.
Quelle: Bild von Julita auf Pixabay
Verkehrsteilnehmer, die mit einem Fahrzeug in der Schweiz unterwegs sind, müssen sich an einige Regeln halten. Vor allem Autofahrer haben verschiedene Richtlinien zu beherzigen. Wer täglich im Straßenverkehr unterwegs ist oder auch einfach Urlaub in der Schweiz machen möchte, sollte sich daher gut vorbereiten.
Autofahrer, die sich mit einem Auto im Straßenverkehr bewegen möchten, sollten sich zunächst mit dem Fahrzeug vertraut machen. Neben dem Einstellen des Sitzes und der Spiegel, ist auch eine Kontrolle nötig, ob Bremsen funktionstüchtig sind und wie die Kupplung funktioniert. Jedes Auto ist anders. Daher macht es Sinn, das Fahrzeug zunächst auf Herz und Nieren zu überprüfen. Für Fahrzeugführer, die bisher nicht in der Schweiz gefahren sind, ist es zudem wichtig, eine Vignette zu besorgen. Hierbei handelt es sich um einen Aufkleber, der an der Innenseite der Windschutzscheibe gut sichtbar angebracht werden muss. In der Schweiz zahlen Autofahrer jährlich eine Maut. Mietwagen verfügen bereits über eine Vignette. Für alle anderen Fahrzeuge gibt es an allen Tankstellen Vignetten zu kaufen. Diese kosten in der Regel um die 40 Schweizer Franken.
Kann es schließlich losgehen, ist die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Diese gilt innerorts bei 50 km/h, kann aber teilweise auch bei 30 km/h liegen. Außerhalb von Ortschaften liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h. Auf der Autobahn sind 120 km/h erlaubt. Wer schneller fährt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, die in der Schweiz als „Busse“ bezeichnet wird.
Hinweis: Auch das Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht gestattet. Autofahrer, die mehr als 0,5 Promille im Blut haben, machen sich strafbar. Sie können ihren Führerschein verlieren und müssen mit Bußgeldern rechnen.
Die Verkehrsregeln sind streng zu beachten. Auch hier kann bei Vergehen ein Bußgeld folgen. Autofahrer haben an Zebrastreifen zu halten, wenn Fußgänger diesen passieren möchten und auch im Kreisverkehr gilt das Rechtsfahrgebot. Interessant sind die weißen Dreiecke auf den Schweizer Fahrbahnen, die von Autofahrern als „Haifischzähne“ bezeichnet werden. Sie geben an, wer im Straßenverkehr Vorfahrt hat. Ist die Markierung auf der Fahrseite des Autohalters, ist anderen Verkehrsteilnehmer Vortritt zu lassen.
Fahren Autofahrer hingegen in Tunnel, ist immer das Licht einzuschalten - selbst dann, wenn der Tunnel gut beleuchtet ist. In der Schweiz empfiehlt die Polizei ganztägig mit Licht zu fahren, um von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden zu können. Bei Steigungen ist übrigens bergauf fahrenden Autos Vorfahrt zu gewähren, wenn sich auf der gegenüberliegenden Spur kein Hindernis befindet. Wer sich an diese Regeln hält, kann problemlos in der Schweiz Autofahren.
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